Dank der Erfahrung im Bereich des deutschen und polnischen Rechts können wir unseren Mandanten Rechtsberatung zu verschiedenen Aspekten des Zivilrechts unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften von beiden Rechtssystemen anbieten.

Das Team der Kanzlei RGW berät ihre Mandanten in schuldrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Verhandlung und Gestaltung von verschiedenen Vertragstypen wie Kaufverträge (auch Unternehmens- und Grundstückskauf), Liefer-, Leasing-, Miet-, Pacht-, Dienstleistungsverträgen u.a. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Geltendmachung von vertraglichen und außervertraglichen (unerlaubte Handlungen, ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag) Ansprüchen.

Wir verfügen über große Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von juristischen Personen wie guter Ruf oder Firma, darunter auch mit Verletzungen dieser Rechte in Medien. Vor dem Hintergrund vieler negativer Konsequenzen, mit denen die Verbreitung von rufschädigenden Informationen über den Unternehmer resultieren kann, legen wir großen Wert auf eine schnelle Reaktion in derartigen Fällen, insbesondere im Wege der Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der Ansprüche.

Wir sichern unseren Mandanten Prozessvertretung vor den ordentlichen Gerichten in Polen und in Deutschland zu. Unsere Leistungen umfassen den Schriftsatzverkehr sowie das Erscheinen in Verhandlungen und Sitzungen, darunter auch in Güteverfahren und Verhandlungen mit der Gegenseite.

Wichtige Rechtsakte:

Deutschland

Polen

Bürgerliches Gesetzbuch, Abk.“BGB“ Gesetz vom 23. April 1964 Zivilgesetzbuch(Kodeks cywilny, Abk. „KC“)
Zivilprozessordnung, Abk.“ZPO“ Gesetz vom 17. November 1964 Zivilverfahrensgesetzbuch (Kodeks postępowania cywilnego, Abk. „KPC“)