Im Geschäftsverkehr mit Beteiligung von Unternehmen aus verschiedenen Ländern kann eine ganze Reihe von Rechtsproblemen in Frage kommen. Man kann sie auf folgende Punkte zurückzuführen:

– Bestimmung eines für ein konkretes Rechtsverhältnis zuständigen Rechts,

– Festlegung der nationalen Gerichtsbarkeit für einen konkreten Rechtsstreit (internationale Zuständigkeit der Gerichte),

– Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und amtlicher Urkunden.

Kanzlei RGW Roclawski Rechtsanwälte bietet Rechtshilfe bei der Lösung von oben genannten Fragen unter Berücksichtigung entsprechender Regelungen an. Wir beraten Sie schon beim Abschluss eines Vertrages mit einem internationalen Bezug, bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des zuständigen Gerichts im Falle des Rechtsstreits, wir vertreten Sie vor den Gerichten in Polen oder in Deutschland.

Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung der Forderung von den Kontrahenten aus einem anderen Land sowie bei den Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung der rechtskräftigen, im Ausland gefällten Entscheidungen.

Wichtige Rechtsakte:

Deutschland

Polen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Abk. „EGBGB”

Gesetz vom 4. Februar 2011 Internationales Privatrecht (Prawo prywatne międzynarodowe)

Gesetz vom 17. November 1964 Zivilverfahrengesetzbuch (Kodeks postępowania cywilnego)

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)

Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II)

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren

Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten

Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen