Die Kanzlei RGW Roclawski Rechtsanwälte bietet Mandanten auch die Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts.
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem die Erstellung von Arbeitsverträgen (darunter auch Anstellungsverträge mit Mitgliedern der Gesellschaftsorgane), Kündigungserklärungen, Vereinbarungen über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Änderungskündigungen, Bekanntmachungen an Mitarbeiter über den Betriebsübergang, Mitteilungen an die Gewerkschaften sowie anderer Dokumente, die aus der Sicht eines jeden Arbeitgebers wesentlich sind.
Wir vertreten unsere Mandanten vor polnischen und deutschen Arbeitsgerichten auf allen Stufen des Verfahrens (mit Ausnahme vor dem deutschen BGH), was sowohl den Schriftwechsel als auch das Erscheinen zu Gerichtsterminen und Mediationen umfasst.
Wir stehen für Sie bei der Lösung der rechtlichen Fragen der Arbeitnehmerbeschäftigung, die im Laufe der täglichen Tätigkeit entstehen können, zur Verfügung. Wir erstellen Rechtsgutachten zu Fragen, die für unsere Mandanten von speziellem Interesse sind, in denen wir komplexe Lösungen und eventuelle Handlungsmöglichkeiten einschließlich ihrer rechtlichen Konsequenzen präsentieren. Zu diesen Fragen gehört auch die Vorbeugung der Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Bekämpfung von Mobbing oder den Schutz der persönlichen Rechte der Arbeitgeber und -nehmer.
Wichtige Rechtsakte: