Die Kanzlei RGW Roclawski Rechtsanwälte bietet Mandanten auch die Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem die Erstellung von Arbeitsverträgen (darunter auch Anstellungsverträge mit Mitgliedern der Gesellschaftsorgane), Kündigungserklärungen, Vereinbarungen über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Änderungskündigungen, Bekanntmachungen an Mitarbeiter über den Betriebsübergang, Mitteilungen an die Gewerkschaften sowie anderer Dokumente, die aus der Sicht eines jeden Arbeitgebers wesentlich sind.

Wir vertreten unsere Mandanten vor polnischen und deutschen Arbeitsgerichten auf allen Stufen des Verfahrens (mit Ausnahme vor dem deutschen BGH), was sowohl den Schriftwechsel als auch das Erscheinen zu Gerichtsterminen und Mediationen umfasst.

Wir stehen für Sie bei der Lösung der rechtlichen Fragen der Arbeitnehmerbeschäftigung, die im Laufe der täglichen Tätigkeit entstehen können, zur Verfügung. Wir erstellen Rechtsgutachten zu Fragen, die für unsere Mandanten von speziellem Interesse sind, in denen wir komplexe Lösungen und eventuelle Handlungsmöglichkeiten einschließlich ihrer rechtlichen Konsequenzen präsentieren. Zu diesen Fragen gehört auch die Vorbeugung der Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Bekämpfung von Mobbing oder den Schutz der persönlichen Rechte der Arbeitgeber und -nehmer.

Wichtige Rechtsakte:

Deutschland

Polen

Bürgerliches Gesetzbuch, Abk. „BGB“

Gesetz vom 26. Juni 1974 Arbeitsgesetzbuch(Kodeks pracy, Abk. „KP“)

Kündigungsschutzgesetz, Abk. „KSchG“

Gesetz vom 13. März 2003 über die besonderen Grundsätze der Auflösung der Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern aus den von den Arbeitnehmern unabhängigen Gründen (Ustawa o szczególnych zasadach rozwiązywania z pracownikami stosunków pracy z przyczyn niedotyczących pracowników)

Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns, Abk. „MiLoG“

Gesetz vom 10. Oktober 2002 über die Mindestarbeitsvergütung (Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę)

Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Abk. „AEntG“)

Gesetz vom 9. Juli 2003 über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern (Ustawa o zatrudnianiu pracowników tymczasowych)

Entgeltfortzahlungsgesetz, Abk. „EFZG“

Gesetz vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und über die Beschäftigung von Behinderten (Ustawa o rehabilitacji zawodowej i społecznej oraz zatrudnianiu osób niepełnosprawnych)

Bundesurlaubsgesetz, Abk. „BUrlG“

Gesetz vom 23. Mai 1991 über die Gewerkschaften (Ustawa o związkach zawodowych )

Arbeitszeitgesetz, Abk. „ArbZG“

Teilzeit- und Befristungsgesetz, Abk. „TzBfG“

Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen MutterAbk. „MuSchG“