Die Kanzlei RGW Roclawski Rechtsanwälte berät Unternehmer, die ihre Tätigkeit auf dem Gebiet Polens oder Deutschlands führen. Wir unterstützen unsere Mandanten u.a. bei der Erledigung von unternehmensinternen Fragen (Erstellung von Beschlüssen und Verträgen, Durchführung von Gesellschafter- und Aktionär-Hauptversammlungen, Stellung von Anträgen an die zuständigen Registrierungsorgane, Vertretung vor Gerichten und Behörden) sowie in den Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung von Handelsverträgen (Vertragsverhandlungen, -gestaltung, -änderungen, Geltendmachung von Ansprüchen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung).

Dank der richtigen Compliance-Politik können Unternehmer viele negative Folgen vermeiden. Deswegen spielt die Durchführung von Rechtsauditen sowie die Erstellung von Rechtsgutachten, die der Analyse der rechtlichen Folgen von bestimmten Handlungen der Gesellschaftsorgane und deren Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Übereinstimmung mit den Normen des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrechts dienen, eine wesentliche Rolle in unserer Beratungstätigkeit.

Für Unternehmer, die den Markteintritt erst planen oder an der Restrukturierung ihres Unternehmens interessiert sind, bieten wir Unterstützung bei den Gesellschaftsgründungen. Sie umfasst u.a. Vorbereitung von entsprechenden Gründungsakten, Gesellschaftsverträgen oder -statuten, Anmeldung von Gesellschaften bei zuständigen Registerorganen in Polen oder in Deutschland.

Die Kanzlei RGW nimmt auch an M&A-Transaktionen teil und betreut komplexe Projekte von Zusammenschlüssen, Übernahmen und Umgestaltungen der Wirtschaftssubjekte, einschließlich die Durchführung von Due-diligence-Prüfung. Dank der engen Zusammenarbeit mit den Steuerberatern im Rahmen der RGW-Gruppe sind wir auch imstande, die Aufsicht über die steuerrechtlichen Aspekten von derartigen Transaktionen zu sichern.

Ferner umfassen unsere Beratungsleistungen die Fragen rund um die Auflösung der Gesellschaft, die Eröffnung der Insolvenz oder die Führung eines Insolvenzverfahrens.

Wichtige Rechtsakte:

Deutschland

Polen

Handelsgesetzbuch, Abk. „HGB“ Gesetz vom 15. September 2000 Handelsgesellschaftsgesetzbuch (Kodeks spółek handlowych)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Abk. „GmbHG“ Gesetz vom 20. August 1997 über das Landesgerichtsregister (Ustawa o Krajowym Rejestrze Sądowym)
Aktiengesetz, Abk. „AktG“
Gewerbeordnung, Abk. „GewO“ Gesetz vom 2. Juli 2004 über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit (Ustawa o swobodzie działalności gospodarczej)
Insolvenzordnung, Abk.“InsO“ Gesetz vom 28. Februar 2003 Insolvenz- und Sanierungsrecht (Prawo upadłościowe i naprawcze)