In den Zeiten der Marktwirtschaft, die vor allem auf Wissen und modernen Technologien basiert, helfen wir unseren Mandanten einen Weg im Gewirr der Rechtsvorschriften betreffend den weit gefassten geistigen und gewerblichen Eigentum zu finden.
Wir beschäftigen uns mit den urheberrechtlichen Fragen sowohl in ihrem persönlichen als auch vermögensrechtlichen Ausmaß.
Unsere Dienstleistungen umfassen u.a.:
– Vorbereitung der Entwürfe von Lizenzverträgen, Verträgen über Übertragung, Vermietung und Verpachtung der Rechte,
– Erstellung der Rechtsgutachten im Bereich des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes,
– Unterstützung bei der Anmeldung von Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster oder Patenten bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder Patentamt der Republik Polen,
– Vertretung vor den zuständigen Gerichten und Behörden in den Rechtsstreitigkeiten mit Drittpersonen.
Dank der Zusammenarbeit mit Patentanwälten in Polen, sichern wir auch die Rechtsvertretung vor dem Patentamt der Republik Polen.
Wichtige Rechtsakte:
Deutschland |
Polen |
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte, Abk. „UrhG“ | Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Rechte (Ustawa o prawie autorskim i prawach pokrewnych) |
Kunsturheberrechtsgesetz, Abk. „KUG“ | |
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen, Abk. „MarkenG“ | Gesetz vom 30. Juni 2000 Gewerbliches Eigentumsrecht (Prawo własności przemysłowej) |
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design, Abk. „GeschmMG“ | Gesetz vom 27. Juli 2001 über den Schutz der Datenbanken (Ustawa o ochronie baz danych) |
Patentgesetz, Abk. „PatG“ | |
Gesetz über Gebrauchsmuster, Abk. „GebrMG“ |