Zivilrecht und Zivilverfahren
Zivilrecht und Zivilverfahren
Dank unserer langjährigen Erfahrung im deutschen und polnischen Zivilrecht bieten wir unseren Mandanten fundierte und umfassende Rechtsberatung unter Berücksichtigung beider Rechtssysteme.
Das Team der Kanzlei RGW berät Mandanten kompetent in allen schuldrechtlichen Fragestellungen – insbesondere bei der Verhandlung und Ausarbeitung vielfältiger Vertragstypen, wie etwa Kaufverträgen (einschließlich Unternehmens- und Grundstückskäufe), Liefer-, Leasing-, Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen – etwa aus unerlaubten Handlungen, ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten juristischer Personen, wie bei Verletzung des guten Rufs oder der Firma – auch im Zusammenhang mit Medienveröffentlichungen. Angesichts der teils erheblichen wirtschaftlichen Folgen rufschädigender Inhalte legen wir größten Wert auf schnelles und entschlossenes Handeln. Insbesondere fällt darunter die Einleitung einstweiliger Verfügungsverfahren zum effektiven Schutz unserer Mandanten.
Wir übernehmen die Prozessvertretung vor den ordentlichen Gerichten in Polen und Deutschland. Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl den Schriftsatzverkehr als auch das Erscheinen in Verhandlungen und Sitzungen, darunter auch in Güteverfahren und Verhandlungen mit der Gegenseite.
Wichtige Rechtsakte:
Deutschland | Polen |
Bürgerliches Gesetzbuch, Abk.“BGB“ | Gesetz vom 23. April 1964 Zivilgesetzbuch(Kodeks cywilny, Abk. „KC“) |
Zivilprozessordnung, Abk.“ZPO“ | Gesetz vom 17. November 1964 Zivilverfahrensgesetzbuch (Kodeks postępowania cywilnego, Abk. „KPC“) |

Wojciech Rocławski
Rechtsgebiete: Deutsches Recht, Energie- und Umweltrecht, Transportrecht, Kartellrecht, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht