Rechtshilfe für Privatpersonen
Rechtshilfe für Privatpersonen
Die Rechtshilfe für Privatpersonen umfasst unter anderem:
Erstellung und Begutachtung von Verträgen
Erstellung von Rechtsgutachten
Verhandlungen
- Vertretung vor Zivil- und Strafgerichten
Vertretung vor Verwaltungsorganen und Selbstverwaltungseinheiten
Unsere Schwerpunkte
Streitigkeiten mit Arbeitgebern
Streitigkeiten betreffend den Schutz von Persönlichkeitsrechten
Streitigkeiten betreffend den Schutz von Urheberrechten
Abwehr von Titeln im Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren
Widersprüche und Klagen gegen Verwaltungsakte
Forderungsvollstreckung
