Rechtshilfe für Privatpersonen

Rechtshilfe für Privatpersonen

Die Rechtshilfe für Privatpersonen umfasst unter anderem:

  • Erstellung und Begutachtung von Verträgen

  • Erstellung von Rechtsgutachten

  • Verhandlungen

  • Vertretung vor Zivil- und Strafgerichten
  • Vertretung vor Verwaltungsorganen und Selbstverwaltungseinheiten

Unsere Schwerpunkte

  • Streitigkeiten mit Arbeitgebern

  • Streitigkeiten betreffend den Schutz von Persönlichkeitsrechten

  • Streitigkeiten betreffend den Schutz von Urheberrechten

  • Abwehr von Titeln im Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren

  • Widersprüche und Klagen gegen Verwaltungsakte

  • Forderungsvollstreckung

Datenschutz-Übersicht

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