Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht

Im Geschäftsverkehr mit Beteiligung von Unternehmen aus verschiedenen Ländern können zahlreiche Rechtsprobleme auftreten. Diese lassen sich insbesondere auf folgende Aspekte zurückführen: 

  • die Bestimmung des für ein konkretes Rechtsverhältnis anwendbaren Rechts,
  • die internationale Zuständigkeit der Gerichte für einen bestimmten Rechtsstreit
  • die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und amtlicher Urkunden.

Die Kanzlei RGW Roclawski Rechtsanwälte bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Lösung der genannten Fragen unter Berücksichtigung der einschlägigen nationalen und internationalen Regelungen. Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld – etwa beim Abschluss von Verträgen mit internationalem Bezug, bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des zuständigen Gerichts im Falle des Rechtsstreits. Ebenso übernehmen wir die Vertretung vor den Gerichten in Polen oder in Deutschland. 

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Kontrahenten im Ausland sowie in Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung rechtskräftiger, im Ausland gefällten Entscheidungen. 

Wichtige Rechtsakte:

Deutschland

Polen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Abk. „EGBGB“

Gesetz vom 4. Februar 2011 Internationales Privatrecht 

Ustawa z 17 listopada 1964 r. Kodeks postępowania cywilnego

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) 

Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) 

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 

Verordnung (EU) Nr. 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren 

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ( Zustellung von Schriftstücken ) 

Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) 

Wojciech Rocławski

Rechtsanwalt & Radca prawny

Rechtsgebiete: Deutsches Recht, Energie- und Umweltrecht, Transportrecht, Kartellrecht, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht

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